Jobmesse: Justiz NRW | Justizfachwirtin bzw. Justizfachwirt (m/w/d)
Vor 5 Tagen veröffentlicht
Jetzt bewerbenJustizfachwirtin bzw. Justizfachwirt (m/w/d)
Du übernimmst Verantwortung für die Gesellschaft.
Du möchtest gerne zwischen den Menschen und der Justiz vermitteln und dabei eigenständig arbeiten sowie Verantwortung übernehmen?
Dann bewirb Dich als Justizfachwirtin bzw. Justizfachwirt. In diesem Beruf bist Du die erste Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für gerichtliche Fragen der Menschen in unserem Land. Außerdem bist Du in unterschiedlichen Bereichen an Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig und trägst mit Deinem Organisationstalent einen wichtigen Teil dazu bei, dass Recht und Justiz bei uns reibungslos funktionieren.
Du hast bereits eine juristische Berufsausbildung in der Tasche? Dann informiere dich hier über unseren Quereinstieg.
Deine Aufgaben:
Justizfachwirtinnen bzw. Justizfachwirte bilden die Brücke zwischen Richterinnen bzw. Richtern sowie Bürgerinnen bzw. Bürgern. So wird z. B. das Urteil oder der Beschluss eines Richters bzw. einer Richterin oder eines Rechtspflegers bzw. einer Rechtspflegerin erst dank des Justizfachwirts bzw. der Justizfachwirtin bekannt. Du bist außerdem für die Aufnahme von Anträgen zuständig, protokollierst Gerichtsverhandlungen, gewährst Akteneinsicht, erteilst Auskünfte und fertigst Schriftstücke an. Des Weiteren kannst Du besondere Sachbearbeitungsaufgaben übernehmen oder in der Gerichtsverwaltung tätig sein.
Teamarbeit ist hierbei natürlich das A und O – Du arbeitest eng mit anderen Bereichen zusammen und bist im ständigen Austausch mit Deinen Kolleginnen bzw. Kollegen.
Unsere Anforderungen:
Mit der Fachoberschulreife oder einem gleichwertigen Schulabschluss bist Du für die Ausbildung zur Justizfachwirtin bzw. zum Justizfachwirt qualifiziert.
Für Deine Berufung in das Beamtenverhältnis gelten diese Voraussetzungen:
am Ende Deiner Ausbildung bist Du in der Regel noch keine 42 Jahre alt (es können Ausnahmen gelten, sprich uns gerne an, wenn Du dazu Fragen hast), Du hast die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates und Du willst für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Die Ausbildung:
Die 2-jährige Ausbildung besteht für Schulabgängerinnen bzw. Schulabgänger aus wechselnden Blöcken mit insgesamt 14 Monaten Praxis mit Begleitunterricht in Gerichten und Staatsanwaltschaften und 10 Monaten Theorie im Ausbildungszentrum der Justiz in Essen. Hier kannst Du auf Wunsch zusammen mit anderen angehenden Justizfachwirtinnen und Justizfachwirten wohnen und lernen.
Das verdienst Du:
Während Deiner Ausbildung: In Deiner Ausbildung bekommst Du monatlich rund 1.500,00€ brutto. Dazu kommen ggf. noch vermögenswirksame Leistungen sowie Familienzuschläge. Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Zuschüsse vom Arbeitgeber, die Du in einer Anlageform Deiner Wahl (z.B. Bausparvertrag oder Fondssparplan) ansparen kannst. Der Familienzuschlag wird zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt. Seine Höhe richtet sich überwiegend nach dem Familienstand und der Zahl der kindergeldberechtigten Kinder.
Nach Deiner Ausbildung: Nach bestandener Prüfung erhältst Du ein Einstiegsgehalt von ca. 3.026,00€ brutto (Besoldungsgruppe A 6) und zusätzlich eine Strukturzulage in Höhe von ca. 90€ brutto pro Monat. Eine Strukturzulage ist eine monatliche Extra-Zahlung bzw. ein monatlicher Zuschlag. Dein Gehalt steigt mit zunehmender Berufserfahrung.
Übrigens: Als Beamtin bzw. Beamter profitierst von geringeren Abgaben!
Weitere Informationen zum Gehalt findest du in der Landesbesoldungstabelle.
Das lernst Du:
Justizfachwirtinnen bzw. Justizfachwirte nehmen an den Gerichten und bei den Staatsanwaltschaften vielseitige und verantwortungsvolle Aufgaben wahr. Innerhalb Deines Zuständigkeitsbereiches triffst Du eigenverantwortliche Entscheidungen und bist oftmals die erste Anlaufstelle für rechtsuchende Bürgerinnen bzw. Bürger. In enger Zusammenarbeit mit Richterinnen bzw. Richtern, Amts- und Staatsanwältinnen bzw. Amts- und Staatsanwälten sorgst Du für einen reibungslosen Ablauf an den Gerichten und Staatsanwaltschaften.
Du
nimmst Anträge und Erklärungen auf,
lädst Verfahrensbeteiligte zur Verhandlung ein,
erteilst Auskünfte an Bürgerinnen bzw. Bürger, die bspw. als Zeuginnen bzw. Zeugen vor Gericht geladen sind,
führst in Gerichtsverhandlungen Protokoll,
forderst Gerichtskosten ein, setzt Zeugenentschädigungen fest und prüfst Ein- und Auszahlungen,
veröffentlichst gerichtliche Entscheidungen,
verwirklichst Hauskäufe, indem Du das Grundbuch führst, Bürgerinnen bzw. Bürgern darin Einsicht gewährst und Eintragungen vorbereitest,
stellst Informationen über Unternehmen und eingetragene Vereine bereit, indem Du das Handels- und Vereinsregister führst und
teilst dem Bundesamt für Justiz Urteile mit, die bei Gerichten und Staatsanwaltschaften gesprochen wurden und veranlasst so Eintragungen in das Führungszeugnis.
Deine Perspektiven:
Nach Deiner erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung stehen Dir viele neue Türen innerhalb der Justiz.NRW offen. Du kannst Dich in Deinem Beruf weiterentwickeln, den Vorbereitungsdienst zum/zur Gerichtsvollzieher/in oder ein Duales Studium zur/zum Diplom-Rechtspfleger/in absolvieren.
Beförderungen sind als Justizfachwirtin bzw. Justizfachwirt bis zur Besoldungsgruppe A 9 möglich, was einem Bruttogehalt von bis zu ca. 4.155,00 € entspricht. Bei der Besoldungsgruppe A9 kann je nach Aufgabengebiet noch eine Amtszulage in Höhe von 364,00€ brutto monatlich hinzukommen. Dazu kommen ggf. noch vermögenswirksame Leistungen sowie Familienzuschläge.
Deine Zukunft ist gesichert!
Hier kommst Du zum Einsatz:
Bei Deiner Bewerbung wählst Du einen der drei Oberlandesgerichtsbezirke aus und bei einer Zusage sorgen wir dafür, Dich möglichst in einem Gericht bzw. einer Staatsanwaltschaft in Deiner Nähe einzusetzen. Einen Überblick über die OLG-Bezirke und die dazugehörigen Amts- und Landgerichte findest Du hier: https://www.justiz-karriere.nrw/einsatzorte/ordentliche-gerichtsbarkeit
Deine Bewerbung
Für die Ausbildung zur Justizfachwirtin bzw. zum Justizfachwirt kannst Du Dich ganz einfach über unser Bewerbungsportal bewerben. Schnell sein lohnt sich! Die Dienststellen, die keine freien Plätze mehr haben, sind in der Auflistung im Bewerbungsportal nicht mehr aufgeführt.
Wenn Du wissen willst, wie es nach Deiner Bewerbung weitergeht, kannst Du Dich hier über unseren Bewerbungsprozess informieren.
Beeinträchtigung / schriftliche Bewerbung:
Solltest Du aufgrund einer Beeinträchtigung Probleme mit unserem Online-Bewerbungsverfahren haben, kannst Du Dich auch schriftlich bewerben. Wende Dich in diesem Fall bitte zunächst an die untenstehenden Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner. Vielen Dank!
Deine Ansprechpersonen für Rückfragen:
Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
André Middeldorff Tel. +49 2381 272-4608
Christoph Kißmer, Tel. +49 2381 272-5312
E-Mail: jfw.ausbildung@olg-hamm.nrw.de
Internet: www.olg-hamm.nrw.de